Zuschuss

Private weiterführende Schulen; Beantragung eines Versorgungszuschusses

Gegenstand und Zuwendungsempfänger Schulträger privater staatlich anerkannter und staatlich genehmigter Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen (ab Jahrgangsstufe 5), sowie Schulen des Zweiten Bildungsweges erhalten für den lehrpersonalbezogenen Versorgungsaufwand, der im Vorjahr für ihre Lehrkräfte angefallen ist, einen Versorgungszuschuss. Art und Höhe Die wesentlichen Berechnungsgrundlagen sind die Schülerzahl am 1.

Stand 31.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung ist ein Versorgungszuschuss für private weiterführende Schulen in Bayern. Er wird für den lehrpersonalbezogenen Versorgungsaufwand gezahlt, der im Vorjahr für die Lehrkräfte entstanden ist. Die Höhe des Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Schülerzahl am 1. Oktober, den daraus berechneten Lehrerwochenstunden und den Bezügen einer vergleichbaren staatlichen Lehrkraft. Bei Abendgymnasien und Abendrealschulen ist der Zuschuss auf die tatsächlichen Aufwendungen des Vorjahres begrenzt.

Die Anträge werden jedes Jahr gestellt. Die Schulträger bekommen die Unterlagen vom zuständigen Staatsministerium und reichen sie mit den nötigen Nachweisen schriftlich ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in zwei Teilen: eine Abschlagszahlung und eine Schlusszahlung mit Abrechnung.

Es gibt auch Übergangsregeln für bestimmte Schulträger. Die Förderung ist kostenfrei. Die Bearbeitung und Auszahlung erfolgen im gleichen Haushaltsjahr.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Schulträger privater staatlich anerkannter oder staatlich genehmigter Realschulen, Gymnasien, Freier Waldorfschulen ab Jahrgangsstufe 5 und Schulen des Zweiten Bildungsweges. Sie richtet sich an Träger, die für ihre Lehrkräfte Versorgungsaufwand hatten und dafür einen Zuschuss beantragen möchten. Wichtig ist, dass die Schule gemeinnützig arbeitet und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Auch kirchliche Rechtsträger können dazugehören.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31. Mai eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • staatlich anerkannte oder staatlich genehmigte Schule
    • Betrieb durch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts auf gemeinnütziger Grundlage
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Bescheinigung des Finanzamts
    • bei staatlicher Genehmigung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein
    • die Schule ist voll ausgebaut
    • die Schule erfüllt die Bildungs- und Erziehungsziele der öffentlichen Schulen gleichwertig
    • keine wesentlichen schulaufsichtlichen Beanstandungen
    • die Schule wurde zum 1. August eines Jahres mindestens 4 Schuljahre betrieben
    • der Schulbetrieb ist auf Dauer angelegt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine staatliche Anerkennung
    • keine Gemeinnützigkeit
    • wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen
    • die Schule wurde noch nicht mindestens 4 Schuljahre betrieben
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Thema der Förderung
    • Versorgungszuschuss für private weiterführende Schulen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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