Zuschuss

Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand

Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Schulaufwands unterstützt werden. Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Schulaufwand gewährt.

Stand 31.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung unterstützt private Träger von Grundschulen und Mittelschulen bei den Kosten für den Schulaufwand. Es handelt sich um einen staatlichen Zuschuss, der für jedes Schuljahr gezahlt wird. Der Zuschuss ist pauschaliert und wird je Schülerin oder Schüler berechnet. Die Abwicklung läuft zentral über das Bayerische Landesamt für Schule.

Voraussetzung ist, dass die Schule eine staatliche Genehmigung hat und auf gemeinnütziger Grundlage arbeitet. Außerdem muss der Schulträger die Gemeinnützigkeit nachweisen. Die Schule muss in der Regel schon mindestens zwei Jahre bestehen und darf in dieser Zeit keine wesentlichen schulaufsichtlichen Beanstandungen gehabt haben. Für Ersatzschulen gelten besondere Regeln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger privater Grundschulen und Mittelschulen, die als Ersatzschulen betrieben werden. Sie hilft besonders dann, wenn laufende Kosten für den Schulaufwand gedeckt werden müssen. Auch kirchliche Schulen können unter besonderen Bedingungen berücksichtigt werden. Wer eine private Schule gründen oder fördern lassen möchte, sollte die zuständige Behörde frühzeitig kontaktieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine gesicherte Angabe im Text.
  • Ansprechpunkt
    • Bayerisches Landesamt für Schule
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Schulträger einer privaten Ersatzschule
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit
    • Schulaufsichtlich genehmigte Schule
    • Die Schule besteht seit mindestens zwei Jahren ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe im Text.
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Landesamt für Schule
  • Thema der Förderung
    • Zuschuss für den Schulaufwand an privaten Grundschulen und Mittelschulen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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