Private Ersatzschulen; Beantragung von Schulgeldersatz

Für Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, beruflicher Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs ersetzt der Freistaat Bayern den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schülern das Schulgeld bis zum in Art. 47 Abs.

Stand 11.06.2026 Nächste Abgabefrist 10.10.2026   Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern bietet eine Förderung für Schülerinnen und Schüler, die staatlich anerkannte Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen oder Schulen des Zweiten Bildungswegs besuchen. Diese Förderung ersetzt das Schulgeld, das von den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schülern gezahlt wird. Der Betrag, der ersetzt wird, kann bis zu 70 % des Schulgeldes für staatlich anerkannte Schulen betragen. Die Beantragung muss durch den jeweiligen Schulträger erfolgen.

Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die staatliche Anerkennung oder Genehmigung der Schule sowie ein gültiger Schulvertrag. Zudem darf keine andere öffentliche Förderung vorhanden sein, die das Schulgeld ersetzt. Der Antrag auf Schulgeldersatz muss schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Schule eingereicht werden.

Die Fristen für die Beantragung sind wichtig. Der Abschlagsantrag muss bis zum 10. Oktober jedes Jahres eingereicht werden. Die Endabrechnung mit einer namentlichen Schülerliste muss bis spätestens 15. Oktober nach Ablauf des Schuljahres erfolgen, um die Schlusszahlung zu erhalten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die eine staatlich anerkannte Ersatzschule besuchen. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler können die Förderung beantragen. Besonders relevant ist sie für Familien, die finanzielle Unterstützung für das Schulgeld benötigen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: bis zum 10. Oktober jedes Jahres
  • Ansprechpunkt: Bayerisches Landesamt für Schule
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Staatliche Anerkennung oder Genehmigung der Schule
    • Bestehen eines gültigen Schulvertrages
    • Erhebung von Schulgeld
    • Schriftliche Vereinbarung über die Höhe des Schulgeldersatzes
    • Keine anderweitige öffentliche Förderung
  • mögliche Ausschlusskriterien: keine
  • Anbieter der Förderung: Bayerisches Landesamt für Schule
  • Thema der Förderung: Schulgeldersatz für private Ersatzschulen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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