Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Berlin kleine und mittlere Unternehmen bei Vorhaben, mit denen sie ausländische Märkte erschließen wollen. Es gibt einen Zuschuss für Internationalisierungsmaßnahmen, die deutlich über die normale Geschäftstätigkeit hinausgehen. Dazu gehören auch die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modeschauen und Showrooms im In- und Ausland. Die Veranstaltungen sollen vor allem international und fachlich ausgerichtet sein und nicht hauptsächlich dem Direktverkauf dienen.
Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Sie kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, höchstens 12.000 Euro je Einzelmaßnahme. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 6.000 Euro betragen. Pro Kalenderjahr sind höchstens 3 geförderte Teilnahmen an Maßnahmen möglich.
Der Antrag muss online über das Kundenportal der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Er soll spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn eingereicht werden. Die Förderung steht im Zusammenhang mit der Erschließung ausländischer Märkte und kann auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur verbunden sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, dem produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe und aus bestimmten Clustern. Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin haben. Geeignet ist die Förderung vor allem für Firmen, die bereits Umsätze mit ihren Produkten oder Dienstleistungen erzielen und neue Auslandsmärkte erschließen wollen. Auch Unternehmen mit innovativen Produkten, die durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Marktreife gebracht wurden, können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank Berlin
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kleine und mittlere Unternehmen
- Sitz oder Betriebsstätte in Berlin
- Vorhaben mit erwarteten Umsatz-, Ertrags- und Arbeitsplatzeffekten in Berlin
- bereits erzielte Umsätze mit den Produkten oder Dienstleistungen
- unmittelbarer Zusammenhang mit der Markteinführung innovativer Produkte
- Produkte durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen bis zur Marktreife entwickelt
- mögliche Ausschlusskriterien
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
- Einzelhandelsunternehmen
- Großhandelsunternehmen
- Beratungsunternehmen
- Maßnahmen, die überwiegend dem Direktverkauf dienen
- Anbieter der Förderung
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Thema der Förderung
- Internationalisierung
- Erschließung ausländischer Märkte
- Messen und Ausstellungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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