Zuschuss

Projektförderung Musik - Musikstadtfonds

Hamburg ist musikalisch vielfältig – neben den großen Kultureinrichtungen prägt vor allem die lebendige Freie Musikszene die musikalische Identität der Stadt. Um diese zu fördern, hat die Kulturbehörde 2016 den Musikstadtfonds eingerichtet.

Stand 19.06.2026 Nächste Abgabefrist 15.06.2027   Quelle: Behörde für Kultur und Medien Hamburg Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll künstlerische Projekte aus der Freien Musikszene in Hamburg ermöglichen und sichtbar machen. Sie soll die Musiklandschaft der Stadt bereichern, einzelne Musikrichtungen stärken und neue Zusammenarbeit anstoßen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für frei arbeitende Musikerinnen und Musiker, Gruppen und Ensembles aus der Freien Musikszene in Hamburg gedacht. Sinnvoll ist sie für Projekte von Menschen, die überwiegend in Hamburg leben oder arbeiten und keine institutionelle Förderung der Stadt erhalten.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen Zuschuss für einzelne, klar abgegrenzte Projekte. Gefördert werden zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals, die im Folgejahr in Hamburg stattfinden. Die Höhe des Zuschusses wird von einer unabhängigen Jury empfohlen; die beantragte Förderung muss mindestens 5.000 Euro und darf höchstens 150.000 Euro betragen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Bewerbungszeitraum ist jedes Jahr vom 15. April bis 15. Juni für Projekte im darauffolgenden Jahr. Projekte dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen; auch Verträge, Buchungen oder andere verbindliche Zusagen vor diesem Bescheid sind nicht erlaubt. Nach der Förderung müssen die Unterlagen und Nachweise fristgerecht nach den Vorgaben im Zuwendungsbescheid eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Projekte, die bereits begonnen haben, reine Gastspiele oder Vorhaben, die überwiegend nicht in Hamburg stattfinden oder überwiegend mit nicht in Hamburg ansässigen Beteiligten arbeiten. Ausgeschlossen sind außerdem Tonträger, Druckwerke, Instrumente, technisches Equipment sowie der Aus- oder Umbau von Proberäumen und Spielstätten; auch die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgern ist nur als Werbemittel erlaubt. Keine Förderung gibt es für Projekte mit verfassungsfeindlichen, gesetzwidrigen, strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten. Eine institutionelle Förderung und eine Förderung aus dem Musikstadtfonds können nicht gleichzeitig beantragt werden; auch andere Förderfonds der BKM schließen sich aus.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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