Zuschuss

Richtlinie Außenwirtschaftsförderung

Wenn Sie die Präsenz Ihres Unternehmens auf internationalen Märkten verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Thüringen unterstützt Unternehmen dabei, auf internationalen Märkten besser sichtbar zu werden. Dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Messebeteiligungen im In- und Ausland, Gemeinschaftsstände auf Messen und die Anbahnung von Kontakten zu Geschäftspartnern oder Kundinnen und Kunden im Ausland.

Die Förderung soll helfen, neue Absatzmärkte im Ausland zu erschließen. Für Messebeteiligungen kann ein Teil der Kosten übernommen werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 10.000 Euro. Für bestimmte Kontaktanbahnungen gibt es eine pauschale Förderung.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Vorhaben dürfen noch nicht abgeschlossen sein, wenn sie bewilligt werden. Ein vorzeitiger Beginn ist nach Antragseingang auf eigenes Risiko möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die im verarbeitenden Gewerbe, im Handwerk oder in wirtschaftsnahen Dienstleistungen tätig sind. Auch große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Unternehmensverbände und Netzwerke können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit Messebezug oder mit Kontakten zu ausländischen Geschäftspartnern.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Aufbaubank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
    • Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, dem Handwerk oder wirtschaftsnahen Dienstleistungen
    • auch große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und Netzwerke unter bestimmten Bedingungen
    • Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen sein
    • bei Messen: Teilnahme an Messen im In- und Ausland oder an gelisteten Gemeinschaftsständen
    • Kontakte müssen durch Beraterinnen und Berater oder Beratungsunternehmen angebahnt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • bei Messen: direkter Verkauf an Endverbraucherinnen und Endverbraucher, außer im Kunsthandwerk
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Aufbaubank
  • Thema der Förderung
    • Außenwirtschaft
    • Messen und Ausstellungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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