Zuschuss

Richtlinie Integrationsfonds

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am gesellschaftlichen Leben verbessern. Es geht um Projekte und Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, die das Zusammenleben vor Ort stärken. Dazu gehören zum Beispiel Information und Unterstützung, Orientierungsangebote und die Koordinierung ehrenamtlicher Hilfe.

Auch gemeinsame Angebote in Sport, Kultur und Freizeit können gefördert werden. Ebenso sind übergreifende Maßnahmen möglich, zum Beispiel zur Integration, zur Alphabetisierung oder zur Stärkung von Ehrenamt und interkulturellen Fähigkeiten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und gilt nur für passende Vorhaben im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, die Integrationsprojekte für Geflüchtete planen. Auch Vereine, Stiftungen, Initiativen und andere Träger können profitieren, wenn sie solche Vorhaben umsetzen. Besonders passend ist sie für Projekte, die das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchtete im Alltag unterstützen. Sie richtet sich vor allem an Vorhaben mit Bezug zu Geflüchteten und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten
    • Durchführung in Mecklenburg-Vorpommern
    • Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
    • lokale Vorhaben und Projekte
    • Angebote in den Bereichen Information, Unterstützung, Orientierung, Ehrenamt, Sport, Kultur und Freizeit
    • Alphabetisierungskurse nur für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive, solange der Bund diese Kurse nicht geöffnet hat
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern
    • Antrag nach Beginn des Vorhabens
    • Alphabetisierungskurse ohne Begrenzung auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit individueller Bleibeperspektive
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
  • Thema der Förderung
    • gesellschaftliche Integration von Geflüchteten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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