Zuschuss

Sachsen-Anhalt Revier 2038

Wenn Sie als Kommune im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Kommunen und andere öffentliche Träger in Sachsen-Anhalt bei Investitionen, die den Strukturwandel im mitteldeutschen Braunkohle-Revier voranbringen. Es geht darum, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern und die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu stärken. Gefördert werden vor allem Vorhaben in der Infrastruktur, in der Digitalisierung, im Städtebau, im Umwelt- und Naturschutz sowie in Forschung und Innovation. Auch Planungen und Voruntersuchungen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. In der Regel müssen mindestens 10 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln kommen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 25.000 Euro betragen.

Anträge werden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt. Vor dem Antrag muss das Projekt dort angemeldet werden. Je nach Bereich können auch andere Stellen zuständig sein. Das Vorhaben muss bestimmte Fristen und Bedingungen erfüllen, zum Beispiel einen Bezug zum Strukturentwicklungsprogramm haben und bis Ende 2038 abgeschlossen sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen im mitteldeutschen Braunkohle-Revier in Sachsen-Anhalt. Sie passt auch für andere Träger, die öffentliche Aufgaben für diese Gebietskörperschaften erfüllen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, die den Wandel nach dem Ende der Braunkohle-Verstromung unterstützen. Auch Projekte, die die wirtschaftliche Attraktivität der Region verbessern, können passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine feste Frist genannt
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben dient der Umsetzung des Leitbilds zum Mitteldeutschen Revier und des Strukturentwicklungsprogramms
    • Vorhaben trägt dazu bei, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen oder zu erhalten
    • Vorhaben unterstützt die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes
    • Vorhaben ist zusätzlich und wurde normalerweise nach dem 1.1.2020 begonnen
    • Vorhaben wird bis zum 31.12.2038 abgeschlossen und grundsätzlich bis zum 31.12.2040 vollständig abgerechnet
    • Gesamtfinanzierung und Folgekosten sind gesichert
    • Mindestbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben: 25.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Kein direkter Beginn vor dem 1.1.2020
    • Vorhaben wird nicht rechtzeitig abgeschlossen oder abgerechnet
    • Gesamtfinanzierung oder Folgekosten sind nicht gesichert
  • Anbieter der Förderung
    • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Strukturwandel
    • Infrastruktur
    • Regionalförderung
    • Umwelt- und Naturschutz
    • Digitalisierung
    • Städtebau und Stadtentwicklung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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