Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung ist eine Bürgschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen in Schwierigkeiten. Sie soll helfen, wenn ein Unternehmen Kredite für Sanierung, Investitionen oder Umlaufmittel braucht. Die Bürgschaft sichert rückzahlbare Forderungen ab und kann auch bei Umstrukturierungen oder Rettungsfällen eingesetzt werden. Ziel ist es, tragfähige und wettbewerbsfähige Strukturen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Die Bürgschaft wird als Ausfallbürgschaft gewährt. Sie kann bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags abdecken. Die Laufzeit richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Kredits. Anträge sollen rechtzeitig vor Beginn der Finanzierung über den Kreditgeber gestellt werden.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung der Sanierung sonst nicht ausreichend möglich ist. Dabei müssen auch andere Beteiligte wie Gesellschafter, Gläubiger oder Mitarbeiter bereits einbezogen worden sein. Die Förderung ist an weitere Bedingungen gebunden, die in der Richtlinie geregelt sind.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten. Sie richtet sich an Betriebe, die ihre wirtschaftliche Lage durch Sanierung oder Umstrukturierung verbessern wollen. Auch für Vorhaben zur Sicherung von Arbeitsplätzen und wettbewerbsfähigen Strukturen kann sie passend sein. Neu gegründete Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Beginn der Geschäftstätigkeit sind grundsätzlich nicht gemeint.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anträge sollen rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union
- Vorhaben zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Strukturen
- Finanzierung der Sanierung ist sonst nicht ausreichend möglich
- Andere Beteiligte wie Gesellschafter, Gläubiger und Mitarbeiter wurden einbezogen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bestimmte Branchen
- Branchen mit strukturellen Überkapazitäten
- Neu gegründete Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Anbieter der Förderung
- Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Unternehmensfinanzierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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