Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Berlin unterstützt Clubs und Live-Musikspielstätten bei Maßnahmen für den Lärm- und Schallschutz. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich, innovative Konzepte und Lärmschutzgutachten. Die Maßnahmen müssen messbare Verbesserungen bringen. Der Antrag läuft in zwei Schritten. Zuerst wird ein Antrag vor Beginn der Maßnahme eingereicht. Wenn das Projekt geeignet ist und eine Beratung stattgefunden hat, folgt ein Vollantrag. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden und wird nur für Vorhaben in Berlin gewährt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten in Berlin. Sie richtet sich an Einrichtungen, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen und ihren Schallschutz verbessern wollen. Wichtig ist, dass das Vorhaben technisch und rechtlich umsetzbar ist. Die Räumlichkeit muss nach der Maßnahme noch mindestens 2 Jahre genutzt werden können.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe im Text
- Ansprechpunkt
- Clubcommission Berlin e.V.
- Lärmschutzfonds Berlin
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- gewerblich betriebener Club oder Live-Musikspielstätte in Berlin
- Vorhaben ist technisch und rechtlich umsetzbar
- regelmäßige Veranstaltungen im Club oder in der Spielstätte
- Publikumskapazität höchstens 1.500 Personen
- gesetzliche Grenzwerte werden bereits eingehalten
- Maßnahme wird innerhalb von 9 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen
- Räumlichkeit kann nach Abschluss noch mindestens 2 Jahre genutzt werden
- messbare Verbesserung beim Lärm- und Schallschutz
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Angabe im Text
- Anbieter der Förderung
- Clubcommission Berlin e.V.
- Thema der Förderung
- Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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