Zuschuss

Skills Scheck 2026

Qualifizierung in der Transformation mit Fokus auf die Industriestrategie Österreich 2035

Stand 22.06.2026 Nächste Abgabefrist 15.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Skills Scheck 2026 ist eine Förderung in Österreich für berufliche Weiterbildungen. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für externe Schulungen. Die Förderung soll Unternehmen dabei helfen, ihre Mitarbeitenden für die digitale und ökologische Transformation zu qualifizieren. Auch Themen aus der Industriestrategie Österreich 2035 spielen eine Rolle. Pro Person können bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten werden übernommen. Ein Unternehmen kann für höchstens fünf Personen eine Förderung bekommen.

Die Weiterbildung muss extern sein und einen klaren Bezug zu ökologischer Nachhaltigkeit oder Digitalisierung haben. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Besonders wichtig sind Inhalte, die zur Umsetzung neuer Technologien im Betrieb beitragen. Die aktuelle Ausschreibung läuft von 02.03.2026 bis 15.12.2026.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Auch Geschäftsführer:innen, Einzelunternehmer:innen und mitarbeitende Gesellschafter:innen können berücksichtigt werden. Nicht förderbar sind unter anderem Unternehmen in Gründung, GesbR, Behörden, Gemeinden und ähnliche öffentliche Stellen. Sinnvoll ist die Förderung für Betriebe, die ihre Teams für Digitalisierung und Nachhaltigkeit weiterbilden wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 02.03.2026 bis 15.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
    • besonders kleine und mittlere Unternehmen
    • externe berufliche Weiterbildung mit Bezug zu ökologischer Nachhaltigkeit und/oder digitaler Transformation
    • pro Unternehmen maximal fünf geförderte Personen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
    • Unternehmen in Gründung
    • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Selbstverwaltungskörper
    • staatliche Verwaltungen, Behörden und Gemeinden
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
    • Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
    • Digitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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