Zuschuss

Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt Thüringen Maßnahmen für Familien und für das Zusammenleben der Generationen. Gefördert werden Vorhaben, die eine gute Infrastruktur für Familien sichern und weiterentwickeln. Dazu gehören zum Beispiel bessere Vernetzung, Beratung, Mobilität, Bildung im familiären Umfeld und ein gutes Wohnumfeld. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Die Förderung richtet sich an bestimmte Vorhaben in Thüringen und wird vom zuständigen Ministerium vergeben. Ein Antrag muss bis zum 15.11. für das Folgejahr gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von festgelegten Kriterien ab. Dazu zählen unter anderem Bevölkerungszahl, Abhängigkeitsquotient, Mindestsicherung und Bevölkerungsdichte.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte. Sie ist besonders passend, wenn diese Maßnahmen für Familien und für das Miteinander der Generationen planen. Auch die Weitergabe von Mitteln an gemeinnützige Träger, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden kann eine Rolle spielen. Wichtig ist, dass die Vorhaben zu den Vorgaben des Programms passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 15.11. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Bevölkerungszahl
    • intergenerationale Verantwortung
    • Armut und Mindestsicherung
    • inverse Bevölkerungsdichte
    • maximal 5 Jahre alter Plan mit Bestand, Bedarf und abgeleiteten Projekten
    • Trägerpluralität und Vorrang freier Träger
    • Beachtung fachlicher Empfehlungen und Qualitätsstandards
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Thema der Förderung
    • Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung Thüringer Landkreise und kreisfreier Städte in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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