Zuschuss

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein

Wenn Ihr Verein, Ihr Verband oder Ihre Initiative das bürgerschaftliche Engagement stärken möchte und deshalb Projekte für den Aufbau entsprechender Infrastrukturen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement stärken. Gefördert werden Vorhaben, die neue Strukturen aufbauen oder bestehende Strukturen verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Fortbildungen, Qualifizierungen, Austausch, Netzwerke und Informationen für Engagierte. Die Förderung soll auch helfen, eine engagementfreundliche Infrastruktur zu entwickeln. Es handelt sich um einen Zuschuss.

Die Projekte sollen neuartig sein und als Beispiel für andere dienen. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen umgesetzt werden. Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Vereine, Verbände, Initiativen und andere Organisationen, die das bürgerschaftliche Engagement in Schleswig-Holstein stärken wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit und des privaten Bereichs liegen. Auch Gemeinden, Kreise und Ämter können antragsberechtigt sein. Wichtig ist, dass das Projekt zu den Zielen der Förderung passt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • jeweils bis zum 15.11. für das laufende Bewilligungsjahr
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz in Schleswig-Holstein
    • Arbeit muss den Zielen des Grundgesetzes förderlich sein
    • mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben müssen selbst getragen werden
    • Eigenbeteiligung kann auch durch unbare Eigenleistungen nachgewiesen werden
    • Projekt muss außerhalb der beruflichen Tätigkeit und außerhalb des privaten Bereichs liegen
    • Projekt soll innovativ und modellhaft sein
    • Beitrag zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • zuwendungsfähige Gesamtausgaben dürfen nicht schon an anderer Stelle abgerechnet worden sein
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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