Zuschuss

Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Die Förderung ist sinnvoll für kleine Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie, die ihren Betrieb modernisieren oder erweitern wollen. Besonders interessant ist sie für Betriebe in Bayern, vor allem in ländlichen Regionen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen in der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie. Gefördert werden Modernisierungen, Sanierungen, neue Ausstattung und Erweiterungen. Ziel ist es, die Qualität und Attraktivität von Tourismusbetrieben in Bayern zu verbessern. Besonders wichtig ist dabei die Stärkung der touristischen Infrastruktur in ländlichen Regionen.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Sie richtet sich nach den Regeln der Bayerischen Regionalförderung und der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Die Förderhöhe kann bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen, in C-Gebieten bis zu 45 Prozent. Die Mindestinvestition liegt bei 30.000 Euro.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben umgesetzt wird. Es gibt dafür einen festen Antragsvordruck und eine Finanzierungsbestätigung der Hausbank.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie, die ihren Betrieb modernisieren oder erweitern wollen. Besonders interessant ist sie für Betriebe in Bayern, vor allem in ländlichen Regionen. Sie passt für Unternehmen, die ihre Gäste- und Bewirtschaftungsbereiche verbessern möchten. Privatvermieter können die Förderung nicht nutzen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Bayern
    • BayernPortal
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gemäß KMU-Definition der EU
    • Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen
    • Mindestinvestition von 30.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Privatvermieter sind ausgeschlossen.
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Thema der Förderung
    • Qualität und Gastlichkeit im Tourismus in Bayern
    • Förderung von Investitionen in Hotellerie und Gastronomie

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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