Zuschuss

Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die soziale Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen. Es gibt Geld als Zuschuss für Personal- und Sachausgaben in bestimmten Beratungsstellen. Auch Fortbildungen und der fachliche Austausch des Beratungspersonals können gefördert werden. Die Förderung gilt für Beratung innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen. Der Antrag wird über das Antragsportal und zusätzlich schriftlich gestellt.

Gefördert werden zum Beispiel Asylverfahrensberatungsstellen, Beschwerdestellen, psychosoziale Erstberatungsstellen, Rückkehrberatungsstellen, regionale Beratungsstellen und psychosoziale Zentren. Die Höhe der Förderung hängt von der Qualifikation und der Art der Ausgaben ab. Für Personal gibt es je nach Qualifikation einen jährlichen Höchstbetrag pro geförderter Vollzeitstelle. Für Sachausgaben gibt es je nach Einrichtung eine begrenzte Förderung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts, die Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen. Sie passt besonders für Einrichtungen, die Geflüchtete beraten und dafür Personal, Sachmittel oder Fortbildungen brauchen. Wichtig ist, dass das Personal passende fachliche Abschlüsse hat. Auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss für den Förderzeitraum vorliegen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Bezirksregierung Arnsberg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts
    • Anerkennung der Gemeinnützigkeit für den Förderzeitraum
    • Einschlägige fachliche Abschlüsse des Personals
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Soziale Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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