Zuschuss

Steiermark: Förderaktion für Mitglieder der Landesinnung der Bestatter

Zuschuss zu Schulungen

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In der Steiermark gibt es eine Förderaktion für Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Bestatter. Gefördert werden externe Schulungskosten für Aus- und Weiterbildung. Die Förderung gilt bis auf Widerruf. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der Geschäftsfälle ab. Im Jahr 2026 liegt der Zuschuss je Unternehmen zwischen 200 und 500 Euro. Vorab muss geklärt werden, welche Kursinhalte förderbar sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Bestatter in der Steiermark. Sie richtet sich an Betriebe, die ihre Mitarbeitenden oder sich selbst weiterbilden möchten. Besonders passend ist sie für Unternehmen mit externen Schulungen. Auch Betriebe mit vielen Geschäftsfällen können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bis auf Widerruf
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung der Bestatter
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Mitgliedsbetrieb der Landesinnung der Bestatter
    • Externe Schulungskosten für Aus- und Weiterbildung
    • Förderbare Kursinhalte müssen vorab geklärt werden
    • Zuschusshöhe richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsfälle
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
    • Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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