Zuschuss

Steirischer Lehrlingsbonus für Maler und Beschichtungstechniker

Gültig für Ausbildungsbetriebe der Landesinnung Maler und Beschichtungstechniker

Stand 22.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Steirische Lehrlingsbonus für Maler und Beschichtungstechniker ist eine Förderung für Ausbildungsbetriebe. Sie bekommen einen einmaligen Zuschuss von 180 Euro pro Lehrling. Die Förderung gilt für drei Lehrjahre. Voraussetzung ist, dass das dritte Lehrjahr positiv abgeschlossen wird. Danach muss eine Kopie des Berufsschulzeugnisses eingereicht werden. Dafür werden auch Angaben wie UID-Nummer, Firmenwortlaut, Adresse und Bankdaten benötigt. Ein negatives Berufsschulzeugnis aus dem dritten Lehrjahr schließt die Förderung aus. Die Förderung gilt bis auf Widerruf.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Ausbildungsbetriebe der Landesinnung Maler und Beschichtungstechniker in der Steiermark. Sie unterstützt Betriebe, die Lehrlinge ausbilden. Besonders passend ist sie für Betriebe, deren Lehrlinge das dritte Lehrjahr erfolgreich abschließen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bis auf Widerruf
    • Einreichung nach positivem Abschluss des 3. Lehrjahres
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschaftskammer Steiermark
    • Landesinnung der Maler und Tapezierer
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Ausbildungsbetrieb der Landesinnung Maler und Beschichtungstechniker der Wirtschaftskammer Steiermark
    • Positiver Abschluss des 3. Lehrjahres
    • Einsendung einer Kopie des Berufsschulzeugnisses
    • Angabe von UID-Nummer, Firmenwortlaut, Adresse und Bankdaten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Negatives Berufsschulzeugnis aus dem 3. Lehrjahr
  • Anbieter der Förderung
    • Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Lehrlinge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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