Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Unternehmen bei den Lohnkosten, wenn Mitarbeitende eine Bauhandwerkerschule besuchen. Es handelt sich um einen Zuschuss für die Dauer der Ausbildung. Die Förderung gilt in der Steiermark und ist bis auf Widerruf verfügbar. Grundlage für die Berechnung sind die Regeln des jeweils geltenden Kollektivvertrags. Die Förderung wird über das AMS abgewickelt.
Unterstützt werden die Lohn- und Lohnnebenkosten für eine bestimmte Zeit während des Schulbesuchs. Der Zuschuss beträgt 66,67 % des maximal anerkennbaren Bruttolohnes und 55 % der Lohnkostenanteile. Die Förderung kann für insgesamt 14 Wochen pro Schuljahr gewährt werden. Bei mehr als 25 % Versäumnis gibt es die Förderung nur mit einem positiven Abschlusszeugnis.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, deren Mitarbeitende eine Bauhandwerkerschule besuchen. Sie kann helfen, die Kosten während der Ausbildungszeit zu senken. Besonders interessant ist sie für Betriebe aus dem Bau- und Handwerksbereich. Auch für Unternehmen mit mehreren Ausbildungsfällen kann sie finanziell entlastend sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Arbeitskräfte von Unternehmen, die Mitglied sind in der Bundesinnung der Baugewerbe, in der Bundesinnung der Zimmermeister, in der Bundesinnung der Steinmetzmeister oder im Fachverband der Bauindustrie
- Besuch einer Bauhandwerkerschule
- Grundlage der Berechnung ist der jeweils geltende Kollektivvertrag für die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bei mehr als 25 % Versäumnis nur mit positivem Abschlusszeugnis
- Anbieter der Förderung
- AMS Steiermark
- Thema der Förderung
- Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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