Zuschuss

Steiermark: Weiterbildungsförderung des Landesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels

Das Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels in der Steiermark fördert bis 31.12.2026 branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Höherqualifizierungen von Mitarbeiter:innen und Lehrlingen als Zuschuss. Antragsberechtigt sind aktive Mitgliedsbetriebe mit mindestens einjähriger Mitgliedschaft; gefördert werden 50 % der Nettokosten bis maximal 500,00 Euro pro Jahr und Firma, bei Beauftragung eines steirischen Unternehmens zusätzlich ein Seiermark-Bonus von 10 % des Förderbetrags bis maximal 50,00 Euro. Nicht gefördert werden unter anderem Persönlichkeitsentwicklung, technische Ausbildungen, Studiengebühren, Fahrtkosten, Übernächtigungskosten sowie betriebswirtschaftliche und kaufmännische Schulungen.

Stand 30.04.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels in der Steiermark unterstützt branchenbezogene Aus- und Weiterbildungen sowie Höherqualifizierungen mit einem Zuschuss. Die Förderung gilt bis zum 31.12.2026. Gefördert werden 50 % der Nettokosten bis maximal 500 Euro pro Jahr und Firma. Wenn eine Maßnahme bei einem steirischen Unternehmen beauftragt wird, gibt es zusätzlich einen Bonus von 10 % des Förderbetrags bis maximal 50 Euro. Die Maßnahme muss im Jahr 2026 stattfinden und bei der Einreichung abgeschlossen sein. Für die Antragstellung müssen bestimmte Unterlagen vollständig eingereicht werden.

Nicht gefördert werden unter anderem Persönlichkeitsentwicklung, technische Ausbildungen, Studiengebühren, Fahrtkosten, Übernächtigungskosten sowie betriebswirtschaftliche und kaufmännische Schulungen. Auch bei einem Rückstand bei der Grundumlage kann keine Förderung gewährt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Wenn die Mittel vorzeitig ausgeschöpft sind, werden keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels in der Steiermark. Der Betrieb muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr Mitglied sein. Auch Neugründer können unter bestimmten Bedingungen nach einem Jahr Mitgliedschaft Förderungen für das Antragsjahr und das Gründungsjahr beantragen. Gefördert werden Maßnahmen für Mitarbeiter:innen und Lehrlinge.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
    • mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Höherqualifizierungen
    • Maßnahme muss im Jahr 2026 stattfinden und bei Einreichung abgeschlossen sein
    • vollständige Unterlagen müssen eingereicht werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Grundumlagenrückstand zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Persönlichkeitsentwicklung
    • technische Ausbildungen
    • Studiengebühren
    • Fahrtkosten
    • Übernächtigungskosten
    • betriebswirtschaftliche und kaufmännische Schulungen
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
    • Lehrlinge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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