Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Sparten wie Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Medienkunst, Musik und Literatur. Voraussetzung für die Förderung ist ein neues, konkretes Arbeitsvorhaben mit einem Bezug zu Thüringen oder ein erster Wohnsitz im Freistaat Thüringen. Das Stipendium wird für eine Dauer von 1 bis 12 Monaten gewährt und beträgt 1.000 Euro pro Monat. Es dient der Unterstützung herausragender künstlerischer Einzelleistungen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über ein Online-Portal, wobei verschiedene Nachweise und Arbeitsproben eingereicht werden müssen. Dazu gehören unter anderem ein Lebenslauf, ein Portfolio, eine Projektbeschreibung sowie der Nachweis des Wohnsitzes in Thüringen. Die Anträge werden von Fachjurys geprüft, die Empfehlungen an den Vorstand der Kulturstiftung geben, der die endgültige Förderentscheidung trifft. Eine Antragstellung ist einmal jährlich möglich.
Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn für dasselbe Vorhaben bereits ein anderes Stipendium bewilligt wurde oder wenn das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder wissenschaftlichen Qualifizierung erfolgt. Die Entscheidung über die Förderung wird in der Regel bis Ende Dezember des Antragsjahres mitgeteilt. Zusätzlich gibt es spezielle Landesstipendien für Bildende Kunst und Literatur sowie Förderstipendien für musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche.
Die Förderung unterstützt Künstlerinnen und Künstler dabei, ihre künstlerischen Projekte unabhängig und professionell umzusetzen. Sie trägt dazu bei, die kulturelle Vielfalt und Qualität in Thüringen zu stärken und bietet finanzielle Sicherheit für die kreative Arbeit.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Thüringen haben oder deren künstlerisches Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist. Sie richtet sich an professionelle Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Medienkunst, Musik und Literatur. Die Förderung unterstützt insbesondere diejenigen, die ein neues künstlerisches Projekt planen und dafür finanzielle Mittel benötigen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: 1. Juli bis 1. Oktober des Jahres für das Folgejahr
- Ansprechpunkt: Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Professionelle freiberufliche Tätigkeit als Künstler/in
- Neuer Arbeitsvorhaben mit Bezug zu Thüringen oder erster Wohnsitz in Thüringen
- Hervorragende künstlerische Einzelleistung
- mögliche Ausschlusskriterien:
- Gleichzeitige Förderung desselben Vorhabens durch ein anderes Stipendium
- Förderung im Rahmen einer Ausbildung oder wissenschaftlichen Qualifizierung
- Anbieter der Förderung: Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
- Thema der Förderung: Stipendien für künstlerische Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Medienkunst, Musik und Literatur
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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