Zuschuss

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Entwicklung von Dörfern und ländlichen Räumen in Nordrhein-Westfalen. Es geht vor allem um Projekte, die die Infrastruktur vor Ort verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Plätze, Wege, Gebäude für das Dorfleben und Angebote für Freizeit und Tourismus. Auch die Umnutzung von Gebäuden und digitale Lösungen für ländliche Gebiete können gefördert werden.

Es gibt außerdem Förderung für Kleinprojekte. Diese müssen zu einer regionalen Entwicklungsstrategie passen und dürfen nur geringe Gesamtkosten haben. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Die Höhe hängt von der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers und vom Umfang des Vorhabens ab.

Der Antrag wird über Förderaufrufe zu festen Terminen gestellt. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben umgesetzt werden soll. Das Vorhaben muss in ländlichen Orten oder Ortsteilen in Nordrhein-Westfalen liegen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Träger, die Projekte im ländlichen Raum umsetzen wollen. Auch gemeinnützige, private und öffentliche Antragsteller können je nach Vorhaben dazugehören. Für Kleinprojekte kommen lokale Aktionsgruppen aus zugelassenen LEADER-Regionen infrage. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben, die das Dorfleben, die Grundversorgung oder die regionale Entwicklung stärken.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens
    • Umsetzung in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
    • bei Kleinprojekten: förderfähige Gesamtkosten von höchstens 20.000 Euro
    • Kleinprojekte müssen der regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region dienen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
    • keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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