Zuschuss

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, mit denen der Energieverbrauch in der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verringert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Vorhaben in der Wasserwirtschaft mit einem Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel der Bau und die Verbesserung von Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen. Auch Maßnahmen zur besseren Energieeffizienz können gefördert werden. Außerdem sind Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben möglich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Je nach Vorhaben können bis zu 80 Prozent, 75 Prozent oder 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden. Das Antragsverfahren läuft in zwei Schritten. Zuerst muss das Vorhaben beim Landesverwaltungsamt angemeldet werden. Danach wird der eigentliche Antrag formgebunden dort eingereicht.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für öffentliche Träger in Sachsen-Anhalt sinnvoll, die wasserwirtschaftliche Anlagen planen oder verbessern wollen. Dazu gehören zum Beispiel Kommunen, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände. Auch Vorhaben zur Energieeinsparung in öffentlichen Wasser- und Abwasseranlagen können passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • besonders kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse
    • kommunale Zweckverbände
    • Wasser- und Bodenverbände
    • kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Maßnahmen an Wasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen mehr als 50.000 Euro betragen
    • zuwendungsfähige Ausgaben für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung müssen mehr als 25.000 Euro betragen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen gewerblicher Unternehmen sind ausgeschlossen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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