Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft Privatpersonen in Rheinland-Pfalz beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann gefördert werden. Es gibt dafür zinsverbilligte Darlehen. Die Förderung soll Menschen unterstützen, die sich Wohnraum nicht gut genug aus eigener Kraft leisten können.
Es gibt zwei Schwerpunkte: Wohneigentum und Genossenschaftsanteile. Beim Schwerpunkt Wohneigentum geht es um Neubau, Kauf, Ausbau, Umbau, Erweiterung und ähnliche Vorhaben. Beim Schwerpunkt Genossenschaftsanteile geht es darum, Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft zu erwerben. Die Wohnung muss später selbst genutzt werden.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Dazu gehören Einkommensgrenzen, Eigenkapital und bestimmte Vorgaben zur Wohnung. Der Antrag muss vor Baubeginn oder kurz nach dem Kauf gestellt werden. Zuständig ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz über die Stadt- oder Kreisverwaltung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Einzelpersonen, Ehepaare, Alleinerziehende und bestimmte Partnerinnen und Partner, die in Rheinland-Pfalz wohnen oder dort wohnen möchten. Sie passt für Menschen, die selbst in der geförderten Wohnung leben wollen und die Einkommensgrenzen nicht zu stark überschreiten. Auch für Personen, die Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden möchten, kann sie passend sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Baubeginn beziehungsweise höchstens 2 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags
- Ansprechpunkt
- Zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Gesamteinkommen darf die Einkommensgrenzen nach § 13 Absatz 2 des Landeswohnraumförderungsgesetzes um nicht mehr als 60 Prozent übersteigen
- Wohnung muss in Rheinland-Pfalz liegen
- Wohnflächenobergrenzen müssen eingehalten werden
- Wohnung muss während der Darlehenslaufzeit selbst genutzt werden
- Eigenkapital von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten oder der gezeichneten Genossenschaftsanteile
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kaufvertrag wurde vor mehr als 2 Monaten abgeschlossen
- Vorhaben ist bereits begonnen oder abgeschlossen
- Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie
- Anbieter der Förderung
- Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
- Thema der Förderung
- Bildung von selbst genutztem Wohnraum
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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