Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von vermieteten Wohnungen. Sie können dafür unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss erhalten. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zum Energiesparen, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Verbesserung des Wohnwerts und zur Barrierefreiheit. Auch eine klimagerechte Modernisierung ist möglich, wenn bestimmte Energiestandards erreicht werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Förderung kann für verschiedene Bau- und Modernisierungsmaßnahmen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Einsparungen bei Energie und Wasser, der Einbau oder die Verbesserung von Heizungs- und Warmwassersystemen, der Anbau zur Verbesserung von Sanitäranlagen oder für einen Aufzug sowie Maßnahmen im Wohnumfeld. Auch Instandsetzungen im Zusammenhang mit der Modernisierung können gefördert werden. Für klimagerechte Modernisierungen gelten zusätzliche Anforderungen an die Energieeffizienz.
Es gelten bestimmte Bedingungen für die Wohnungen und die Maßnahmen. Die Wohnungen müssen für eine dauerhafte und angemessene Wohnraumversorgung geeignet sein. Außerdem müssen Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Mit der Maßnahme darf erst nach der Förderzusage begonnen werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer oder andere berechtigte Personen, die Mietwohnungen modernisieren möchten. Besonders geeignet ist sie für Wohnungen, die an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Auch wer barrierefrei umbauen oder energetisch und klimagerecht sanieren will, kann profitieren. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen zu den Vorgaben der Förderung passen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Kein fester Termin genannt; der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen.
- Die Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt und geeignet sein.
- Bei Neuvermietung müssen die Mieterinnen und Mieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen.
- Das Einkommen der Mieterinnen und Mieter darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Die Mietpreis- und Belegungsbindungen müssen eingehalten werden.
- Bei klimagerechter Modernisierung muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einbezogen werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Mit der Maßnahme darf nicht vor der Förderzusage begonnen werden.
- Wohnungen, die die geforderten Wohnflächenobergrenzen nicht einhalten, sind nicht förderfähig.
- Maßnahmen, die nicht den baurechtlichen Vorgaben entsprechen, sind nicht förderfähig.
- Anbieter der Förderung
- Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
- Thema der Förderung
- Modernisierung von Mietwohnungen
- klimagerechte Modernisierung
- Energieeinsparung
- Barrierefreiheit
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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