Darlehen, Zuschuss

Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Wenn Sie als Privatperson Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen und gegebenenfalls einen Tilgungszuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung hilft Privatpersonen in Rheinland-Pfalz, wenn sie ihre selbst genutzte Wohnung sanieren oder modernisieren wollen. Es gibt dafür ein zinsgünstiges Darlehen und unter bestimmten Bedingungen auch einen Tilgungszuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, Energieeinsparung, Wassereinsparung, erneuerbare Energien, bessere Wohnverhältnisse und Instandsetzung. Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Förderung ist an Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen gebunden. Sie richtet sich an selbst genutztes Wohneigentum und an Vorhaben, die den Wohnraum verbessern. Je nach Maßnahme und Standard können zusätzliche Vorteile möglich sein, zum Beispiel bei hohen Energieeffizienzstandards. Die Förderung wird über die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung an die ISB weitergeleitet.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer, die in ihrer eigenen Wohnung wohnen und modernisieren oder instand setzen wollen. Sie passt besonders gut, wenn barrierefreie Umbauten, Energiesparen oder eine bessere Wohnqualität geplant sind. Auch Haushalte mit geringerem Einkommen können profitieren. Nicht geeignet ist sie für Vorhaben, die nicht den genannten Bedingungen entsprechen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Selbst genutztes Wohneigentum
    • Einkommensgrenzen werden eingehalten
    • Modernisierung, Instandsetzung oder bestimmte bauliche Maßnahmen
    • Bei bestimmten Vorhaben Einbeziehung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Modernisierung einer Einliegerwohnung
    • Kauf der Wohnung wurde in den letzten 18 Monaten bereits über das genannte Programm gefördert
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
    • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • Thema der Förderung
    • Wohnraumförderung für die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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