Darlehen, Zuschuss

Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung

Wenn Sie Mietwohnungen modernisieren und an Personen vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen in Bremen und Bremerhaven. Sie richtet sich an Vorhaben in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, zum Beispiel in Stadtumbau-, Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten. Gefördert werden Modernisierungen von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen. Die Förderung gibt es als zinsverbilligtes Darlehen und als Zuschuss.

Wichtig sind bestimmte Bedingungen für die Wohnungen und die Vermietung. Nach der Modernisierung müssen die Wohnungen an Menschen vermietet werden, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht zu stark überschreiten. Außerdem gelten Vorgaben zu Alter, Energieverbrauch, Barrierefreiheit, Miete und Eigenanteil. Das Verfahren läuft in zwei Schritten: zuerst wird die Förderwürdigkeit geprüft, danach wird der eigentliche Antrag gestellt.

Die Förderung soll dazu beitragen, Mietwohnraum zu verbessern und an heutige Anforderungen anzupassen. Dazu gehören bessere Energieeffizienz und mehr Barrierefreiheit. Auch die soziale Nutzung des Wohnraums spielt eine wichtige Rolle.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die ihre Gebäude modernisieren möchten. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben in Bremen und Bremerhaven, wenn die Wohnungen danach an Haushalte mit begrenztem Einkommen vermietet werden. Auch für Projekte in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf kann sie interessant sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Baubeginn muss die Einbeziehung in das Wohnraumförderprogramm formlos gemeldet werden.
  • Ansprechpunkt
    • Bremer Aufbau-Bank GmbH
    • Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Modernisierung von Mietwohnraum in Bremen oder Bremerhaven
    • Gebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen
    • Wohnung älter als 25 Jahre
    • Vermietung an Haushalte, die die Einkommensgrenzen nur begrenzt überschreiten
    • 20 Prozent der neuen Mieterinnen und Mieter sollen von Wohnungslosigkeit bedroht sein
    • Nach der Modernisierung mindestens Energieniveau eines KfW-Effizienzhauses 115
    • Barrierefreiheit nach BremLBO und DIN 18040-2
    • Anfangsmiete höchstens 5,60 Euro pro Quadratmeter monatlich, bei KfW-100-Standard höchstens 6,00 Euro
    • Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Modernisierungskosten
    • Zweckbestimmungsfrist von 30 Jahren
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen
    • Keine Wohnungen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen
  • Anbieter der Förderung
    • Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
  • Thema der Förderung
    • Modernisierung von Mietwohnraum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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