Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Betriebe im Agrarhandel in Oberösterreich bei einer Rechtsberatung zur Nachfolge. Es geht um Beratung bei Betriebsübergabe, Betriebsübernahme oder Betriebsauflösung. Der Selbstbehalt von 125 Euro wird nach der Beratung zurückgezahlt. Die Förderung gilt nur für Beratungen ab dem 1.1.2025. Sie läuft, bis das Geld im Fördertopf aufgebraucht ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Die Förderung wird nur bewilligt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die nötigen Unterlagen vorliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden. Die Maßnahme kann beendet werden, wenn das Budget verbraucht ist.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für aktive Mitgliedsbetriebe im Landesgremium OÖ Agrarhandel. Sie ist besonders hilfreich für Betriebe, die eine Übergabe, Übernahme oder Auflösung planen. Auch bei Fragen zur rechtlichen Nachfolge kann sie unterstützen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine feste Frist genannt
- Bis zur Ausschöpfung des Fördertopfs
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Aktiver Mitgliedsbetrieb des Landesgremiums OÖ Agrarhandel
- Beratung zur Betriebsübernahme, Betriebsübergabe oder Betriebsauflösung
- Beratung ab dem 1.1.2025
- Pro Mitgliedsbetrieb eine Beratung pro Jahr
- Erforderliche Unterlagen müssen vorliegen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel
- Grundumlagenrückstand
- Fördertopf ausgeschöpft
- Anbieter der Förderung
- Landesgremium OÖ Agrarhandel
- Thema der Förderung
- Nachfolge
- Übergabe
- Reorganisiation
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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