Bürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung ist eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf. Sie hilft, wenn für ein Vorhaben nicht genug bankübliche Sicherheiten vorhanden sind. Die Bürgschaft kann für Investitionen, Betriebsmittel und auch für Leasingfinanzierungen genutzt werden. Der Antrag läuft über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern. Die Bürgschaft übernimmt einen Teil des Kreditrisikos.

Gefördert werden unter anderem die Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe. Auch die Errichtung neuer Betriebe, die Übernahme bestehender Betriebe und der Erwerb von Gesellschaftsanteilen können unterstützt werden. Außerdem kann der Betriebsmittelbedarf abgesichert werden. Die Bürgschaft ist auf einen Teil des Kreditbetrags begrenzt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen aus Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau. Sie passt besonders dann, wenn ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben geplant ist, aber nicht genug Sicherheiten für einen Kredit vorhanden sind. Auch für Gründungen und Betriebsübernahmen kann sie hilfreich sein. Wichtig ist, dass der Kredit möglichst gut abgesichert wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Bürgschaftsbank Bayern GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen aus Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau
    • Verwendung des Kredits für ein wirtschaftlich sinnvolles und vertretbares Vorhaben
    • Möglichst weitgehende Absicherung des Kredits
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Sanierungskredite
    • Akzeptkredite
    • Kredite an Vergnügungsbetriebe
    • Konsolidierungsmaßnahmen
    • Nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite grundsätzlich nicht möglich
  • Anbieter der Förderung
    • Bürgschaftsbank Bayern GmbH
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung
    • Existenzgründung und -festigung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.