Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz. Es gibt Geld als Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung von Gewässern, zum Hochwasserrisikomanagement und zur Beseitigung von Hochwasserschäden. Auch andere Maßnahmen können im Einzelfall gefördert werden. Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. In der Regel gilt eine Bagatellgrenze von 10.000 Euro. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse sowie Wasser- und Bodenverbände, die nicht wirtschaftlich tätig sind. Für einzelne Maßnahmen können auch private Personen, juristische Personen des privaten Rechts sowie Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz infrage kommen. Wichtig ist, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Landesdirektion Sachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz
- Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert
- mögliche Ausschlusskriterien
- Wasser- und Bodenverbände, die wirtschaftlich tätig werden, sind nicht antragsberechtigt
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Thema der Förderung
- Gewässer- und Hochwasserschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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