Zuschuss

Förderung der Beruflichen Bildung

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Sachsen können Unternehmen und Organisationen Zuschüsse für Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhalten. Die Förderung gilt für verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk und berufliche Weiterbildung. Die Höhe des Zuschusses hängt von dem jeweiligen Vorhaben ab. Um einen Antrag zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Antragsberechtigten sind unter anderem natürliche und juristische Personen, die Ausbildungsverträge abgeschlossen haben, sowie Handwerkskammern und Fachverbände. Die Förderung soll dazu beitragen, die berufliche Bildung in Sachsen zu stärken und zukunftssicher zu gestalten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die in Sachsen tätig sind und Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung durchführen möchten. Dazu gehören Handwerksbetriebe, Ausbildungsstätten und Fachverbände, die Auszubildende ausbilden oder weiterbilden. Auch Absolventen in bestimmten Bereichen können von der Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung
  • Foerdergebiet: Sachsen
  • Foerdergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
  • Ansprechpunkt: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Quell-URL: Förderdatenbank

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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