Zuschuss

Förderung von Migrationsberatung in Schleswig-Holstein

Wenn Sie migrationsspezifische Beratungen für zugewanderte Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Beratungsangebote für zugewanderte Menschen in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Informations- und Beratungsangebote, die bei Fragen zu Sprache, Ausbildung, Beruf, Kinderbetreuung, Schule und anderen migrationsspezifischen Problemen helfen. Die Förderung gibt es als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben. Auch Beratungen für einzelne Personen oder Gruppen können gefördert werden. Die Angebote sollen die Integration und Teilhabe vor Ort stärken.

Die Förderung gilt für bestimmte Beratungsformen wie Erstberatung, Integrationsbegleitung und punktuelle Beratung. Die Beratungen können vor Ort oder digital stattfinden. Der Zuschuss ist an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an ein Arbeitskonzept und die Abstimmung mit Kreis oder kreisfreier Stadt. Außerdem muss das eingesetzte Personal passend qualifiziert sein. Die Beratungsstelle soll gut zugänglich sein.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung ist für das folgende Jahr bis zum 1. Dezember zu beantragen. Es gelten Vorgaben zu Eigenanteil, Ausgaben und zuwendungsfähigen Kosten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die Migrationsberatung in Schleswig-Holstein anbieten wollen. Dazu gehören zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, Kommunen und andere erfahrene Projektträger. Besonders passend ist sie für Angebote für zugewanderte Menschen, die Unterstützung im Alltag und bei der Integration brauchen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 1. Dezember für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Beratungen für zugewanderte Menschen in Schleswig-Holstein
    • Arbeitskonzept liegt vor
    • Abstimmung mit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt
    • qualifiziertes Personal
    • gute Zugänglichkeit der Beratungsstelle
    • Umsetzung vor Ort oder digital
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
  • Thema der Förderung
    • Migrationsberatung für zugewanderte Menschen in Schleswig-Holstein

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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