Garantie

Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen

Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder an einem Gartenbauunternehmen beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt private Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit einer Garantie für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen. Das gilt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Gartenbauunternehmen in Baden-Württemberg. Die Garantie soll helfen, wenn eine Beteiligung ohne diese Absicherung nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.

Gefördert werden Beteiligungen zum Beispiel bei Kooperationen, Innovationsprojekten, Umstellungen im Strukturwandel, Erweiterungen von Betrieben, Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen. Die Garantie kann bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme betragen. In besonderen Fällen sind bis zu 2,5 Millionen Euro möglich.

Die Laufzeit der Beteiligung soll zum Verwendungszweck passen und kann höchstens 10 Jahre betragen. Der Antrag wird bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gestellt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die sich an kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligen wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben in Baden-Württemberg, wenn eine Beteiligung ohne Garantie schwer umsetzbar wäre. Sie richtet sich an Unternehmen mit guter Ertragskraft und solider Unternehmensführung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antrag durch private Kapitalbeteiligungsgesellschaften
    • Beteiligung an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Gartenbaus in Baden-Württemberg
    • Beteiligung kommt ohne Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande
    • Ertragskraft und Unternehmensführung lassen eine angemessene Rendite und vertragsgemäße Abwicklung erwarten
    • Vorhaben wie Kooperationen, Innovationsprojekte, Strukturwandel, Betriebsgründung, Erweiterung, Rationalisierung, Umstellung, Unternehmensnachfolge oder Existenzgründung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Beteiligung dient der Sanierung der Finanzverhältnisse
  • Anbieter der Förderung
    • Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
  • Thema der Förderung
    • Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen
    • Garantie für Beteiligungen
    • Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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