Zuschuss

Gewerbliche Tourismusförderung des Landes Steiermark

Förderung für Tourismusbetriebe, die der Wirtschaftskammer Steiermark angehören und deren Betrieb sich in einer Tourismusgemeinde befindet

Stand 22.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die gewerbliche Tourismusförderung des Landes Steiermark unterstützt Tourismusbetriebe mit Sitz in einer steirischen Tourismusgemeinde. Gefördert werden vor allem Investitionen und Beratungen, die den Betrieb stärken und wettbewerbsfähiger machen. Dazu gehören Bereiche wie Beherbergung, Gastronomie, Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und gilt bis auf Widerruf.

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms. Dazu zählen unter anderem Projektkostenzuschüsse, Verstärkerförderungen, Beratungskostenzuschüsse und ein Innovationsprogramm. Je nach Vorhaben gelten unterschiedliche Mindest- und Höchstbeträge sowie unterschiedliche Förderquoten. Anträge müssen vor Beginn des Projekts gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Tourismusbetriebe der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, die als Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen gelten. Sie passt besonders für Betriebe, die investieren oder sich fachlich beraten lassen wollen. Auch Unternehmen, die ihre Leistung verbessern oder sich an neue Marktanforderungen anpassen möchten, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Projektbeginn
  • Ansprechpunkt
    • Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 12, Referat Tourismus
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Betrieb gehört zur Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark
    • Betriebsstätte liegt in einer steirischen Tourismusgemeinde
    • Unternehmen gilt als Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen
    • Vorhaben dient der Stärkung der Tourismuswirtschaft, der Wettbewerbsfähigkeit oder der Anpassung an Markterfordernisse
    • Bereiche wie Beherbergung, Gastronomie, Umwelt, Sicherheit und Barrierefreiheit
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Projektbeginn vor Einbringung des Förderantrags
    • anhängige Insolvenzverfahren
    • Umsatzsteuer
    • Reparaturen
    • Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten
    • Ankauf von Fahrzeugen, Musik- und Spielautomaten
    • Marketing- und Werbekosten
    • Kosten für eine Homepage, außer bei Sonderförderungsprogrammen
    • Betriebsmittel
    • Ankauf von Personenkraftwagen
    • Abgaben und Beitragszahlungen
  • Anbieter der Förderung
    • Land Steiermark
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Strategie- und Umsetzungsberatung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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