Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt kleine Gastronomiebetriebe in Vorarlberg bei qualitätsverbessernden Investitionen. Es handelt sich um einen Zuschuss für Vorhaben, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel bessere Küchenausstattung, Umbauten, Maßnahmen für mehr Sicherheit oder eine geringere Nutzung von Energie. Die Förderung gilt für Investitionen in einem bestimmten Kostenrahmen. Der Antrag muss vor dem Investitionsbeginn gestellt werden.
Die Förderung kann mit anderen öffentlichen Förderungen zusammenhängen. Zuerst soll geprüft werden, ob eine Bundesförderung über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank möglich ist. Wenn das Vorhaben dort förderbar ist, kann das Land Vorarlberg ergänzend fördern. Wenn keine Bundesförderung möglich ist, kann direkt ein Antrag beim Land gestellt werden.
Die Förderung ist zeitlich befristet und gilt bis zum 31.12.2027. Sie richtet sich an Investitionen in Gastronomiebetrieben in Vorarlberg. Es gibt außerdem klare Regeln, welche Ausgaben nicht gefördert werden. Dazu zählen zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, gebrauchte Investitionsgüter und Betriebsmittel.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine Gastronomiebetriebe in Vorarlberg, die ihr Angebot oder ihre Ausstattung verbessern wollen. Besonders passend ist sie für Betriebe, die umbauen, modernisieren oder Energie sparen möchten. Auch Maßnahmen für Barrierefreiheit, Sicherheit oder kinderfreundliche Angebote können passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben mehrere der genannten Kriterien erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Investitionsbeginn
- Ansprechpunkt
- Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VI a
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Anpassung an Markterfordernisse
- Aus- und Umbauten von Verpflegungsbetrieben
- behindertengerechte Maßnahmen
- Verbesserung der Küchenausstattung
- Verbesserung der Sanitärausstattung
- Schaffung gastronomisch genützter Außenanlagen
- kinderfreundliche Maßnahmen
- Investitionen zur erheblichen Reduktion des Energieeinsatzes
- Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit des Gastes
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kauf von Grundstücken und Gebäuden
- Fahrzeuge aller Art
- gebrauchte Investitionsgüter
- Betriebsmittel
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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