Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe in Vorarlberg mit einem Zuschuss für qualitätsverbessernde Investitionen. Gefördert werden nur Vorhaben, die mindestens zwei von mehreren genannten Kriterien erfüllen, zum Beispiel bessere Qualität, mehr Sicherheit, Barrierefreiheit, Kinderfreundlichkeit oder Energieeinsparung. Die Investitionen müssen zwischen 25.000 und 250.000 Euro liegen. Der Zuschuss beträgt in der Regel 8 Prozent der förderbaren Nettoinvestitionen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein weiterer Zuschuss möglich sein. Der Antrag muss vor dem Investitionsbeginn gestellt werden.
Zuerst soll geprüft werden, ob eine Bundesförderung über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank möglich ist. Wenn dort ein Zuschuss von 5 Prozent gewährt wird, kann das Land Vorarlberg die Förderung ergänzen. Ist das Vorhaben bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank nicht förderbar, kann direkt ein Antrag beim Land gestellt werden. Die Förderung ist als einmaliger Zuschuss für kredit-, leasing- oder eigenmittelfinanzierte Investitionen gedacht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeiter:innen in Vorarlberg. Sie passt für Betriebe, die ihr Angebot, ihre Räume oder ihre Ausstattung verbessern wollen. Auch Maßnahmen für mehr Komfort, Sicherheit, Barrierefreiheit oder Energieeinsparung können passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben die genannten Bedingungen erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Investitionsbeginn
- Ansprechpunkt
- Vorarlberger Landesregierung, Abteilung VI a, 6901 Bregenz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- mindestens zwei der folgenden Punkte müssen erfüllt sein:
- Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
- Anpassung an Markterfordernisse
- Qualitätsverbesserung
- Investitionen in die betriebliche Infrastruktur
- Erweiterung von Veranstaltungseinrichtungen
- behindertengerechte Maßnahmen
- kinderfreundliche Maßnahmen
- erhebliche Reduktion des Energieeinsatzes
- Erhöhung der Sicherheit des Gastes
- mindestens zwei der folgenden Punkte müssen erfüllt sein:
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kauf von Grundstücken und Gebäuden
- Erwerb von Fahrzeugen aller Art
- gebrauchte Investitionsgüter
- Betriebsmittel
- Anbieter der Förderung
- Land Vorarlberg
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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