Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung hilft land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Betrieben der Fischerei und Aquakultur in Sachsen, wenn sie durch Naturkatastrophen oder ähnliche extreme Wetterereignisse Schäden erlitten haben. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden Schäden an Gebäuden, Anlagen, Wegen, Flächen und auch Einkommensverluste oder Wiederherstellungskosten. Die Förderung richtet sich nach der Art des Schadens und kann je nach Fall unterschiedlich hoch sein. In manchen Fällen werden vorhandene Versicherungen bei der Berechnung berücksichtigt.
Voraussetzung ist, dass ein Elementarereignis offiziell festgestellt wurde. Der Schaden muss mindestens 5.000 Euro betragen. Für die Förderung muss der Schaden außerdem von der Gemeindeverwaltung bestätigt werden. In der Forstwirtschaft gilt zusätzlich, dass mindestens 20 Prozent des forstwirtschaftlichen Potenzials zerstört sein müssen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen aus der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die durch Naturkatastrophen oder extreme Witterung wirtschaftliche Schäden haben. Sie kann helfen, Schäden zu beseitigen und den Betrieb wieder aufzubauen. Besonders wichtig ist sie für Betriebe, die hohe Wiederherstellungskosten tragen müssen. Auch bei Einkommensverlusten kann sie unterstützen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft
- Schaden durch Naturkatastrophen oder gleichgestellte widrige Witterungsverhältnisse
- Feststellung des Kabinetts, dass ein Elementarereignis stattgefunden hat
- Schaden mindestens 5.000 Euro
- Bestätigung des Elementarschadens durch die Gemeindeverwaltung
- In der Forstwirtschaft: mindestens 20 Prozent des forstwirtschaftlichen Potenzials zerstört
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Thema der Förderung
- Hilfen für Schäden infolge von Naturkatastrophen und gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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