Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern bei technischen oder technologischen Innovationen. Dafür gibt es Innovationsgutscheine als Zuschuss. Gefördert werden Projekte mit einer externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Es geht zum Beispiel um die Planung, Entwicklung, Umsetzung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Es gibt zwei Varianten: einen Standard-Gutschein und einen Spezial-Gutschein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Förderung richtet sich an Kooperationsprojekte mit einer Forschungseinrichtung oder einem ähnlichen Partner aus dem Bereich Forschung und Entwicklung. Für den Standard-Gutschein muss eine technische Innovation vorliegen. Für den Spezial-Gutschein gelten strengere Anforderungen, zum Beispiel ein höherer Finanzbedarf und eine besonders qualifizierte Begleitung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und nicht für alle Ausgaben geeignet. Bestimmte Leistungen und Kosten sind ausgeschlossen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die neue technische Lösungen entwickeln oder bestehende verbessern wollen. Auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer können sie nutzen, wenn sie in Bayern eine Betriebsstätte oder Niederlassung haben werden. Sie passt besonders gut, wenn dafür eine externe Forschungseinrichtung gebraucht wird. Auch Angehörige der Freien Berufe können unter bestimmten Voraussetzungen dazugehören.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Projektträger Bayern
- Bayern Innovativ GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Kooperationsprojekt mit einer externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
- technische Innovation beim Standard-Gutschein
- positives Votum eines unabhängigen Fachmanns oder einer unabhängigen Fachfrau beim Spezial-Gutschein
- Beauftragung einer universitären oder vergleichbaren Forschungseinrichtung beim Spezial-Gutschein
- mögliche Ausschlusskriterien
- FuE-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige, verbundene Unternehmen oder Familienmitglieder
- klassische Unternehmensberatungen und Unternehmercoachings
- Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern erfolgen
- Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen
- Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
- keine Kumulierung mit weiteren Finanzierungshilfen des Bundes, des Landes oder der EU für das Innovationsvorhaben
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Thema der Förderung
- Forschung und Innovation
- technische und technologische Innovationen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.