Zuschuss

Kommunale Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI)

Wenn Sie in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur in Thüringen. Gefördert werden Maßnahmen, die die Verkehrsverhältnisse verbessern. Dazu gehören Vorhaben im Straßenbau, im Fuß- und Radverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe hängt von der Art der Maßnahme ab.

Das Antragsverfahren hat zwei Schritte. Zuerst muss das Vorhaben fristgerecht angemeldet werden. Danach kann der eigentliche Antrag gestellt werden. Für die Anmeldung und den Antrag gelten feste Fristen.

Die Maßnahme muss bestimmte fachliche und rechtliche Anforderungen erfüllen. Sie soll zur Verbesserung des Verkehrs beitragen und mit Umwelt- und Naturschutzrecht vereinbar sein. Außerdem müssen die Planung, die Wirtschaftlichkeit und die Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen in Thüringen, die Verkehrswege oder Angebote im Alltag verbessern wollen. Dazu zählen Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und deren Zusammenschlüsse. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die den Straßenverkehr, den Fuß- und Radverkehr oder den öffentlichen Nahverkehr betreffen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anmeldung des Vorhabens spätestens bis zum 31.3. für das dem Vorhabenbeginn vorangehende Jahr
    • Antrag bis zum 31.10. des dem Baubeginn vorhergehenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben verbessert die Verkehrsverhältnisse
    • Vereinbarkeit mit Umwelt- und Naturschutzrecht
    • Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Verkehrsplanungen
    • bau- und verkehrstechnisch einwandfreie Planung
    • wirtschaftlich sparsame Planung
    • Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke
    • Beachtung der Barrierefreiheit
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • Kommunale Verkehrsinfrastruktur
    • Straßenbau
    • Fuß- und Radverkehr
    • öffentlicher Personennahverkehr

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.