Zuschuss

Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand

Zweck Die Förderung richtet sich an Träger privater Grund- und Mittelschulen, die Zuschüsse für den Personalaufwand benötigen, um den Unterrichtsbetrieb zu sichern. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

Stand 31.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung unterstützt private Grund- und Mittelschulen in Bayern beim Personalaufwand. Sie hilft dabei, den Unterrichtsbetrieb zu sichern. Es werden pauschalierte Zuschüsse für den notwendigen Personalaufwand gewährt. Die Förderung läuft über das Bayerische Landesamt für Schule.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach förderfähigen Lehrerwochenstunden und festen Pauschalen. In den ersten beiden Schuljahren gibt es nur 65 Prozent der regulären Leistung. Staatliches Personal, das der Schule zugeordnet ist, wird dabei angerechnet. Wenn ein größerer Teil des Unterrichts von Lehrkräften mit niedrigerer Besoldung erbracht wird, kann der Zuschuss gekürzt werden.

Es gibt klare Voraussetzungen für die Förderung. Die Schule muss genehmigt oder anerkannt sein und mindestens zwei Schuljahre ohne wesentliche Beanstandungen bestanden haben. Außerdem müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden. Für den Antrag fallen keine Kosten an.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger privater Grund- und Mittelschulen in Bayern. Besonders hilfreich ist sie für Schulen, die ihren Personalaufwand nicht vollständig selbst tragen können. Sie richtet sich an Schulen, die gemeinnützig arbeiten und den Unterricht langfristig sichern wollen. Auch für neuere Schulen ist sie wichtig, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine
  • Ansprechpunkt
    • Bayerisches Landesamt für Schule
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Die Schule muss staatlich genehmigt oder anerkannt sein.
    • Der Schulträger muss gemeinnützig sein.
    • Die Schule muss mindestens zwei Schuljahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden haben.
    • Die Schule muss mindestens 14 Schülerinnen und Schüler haben.
    • Es müssen die nötigen Unterlagen eingereicht werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Schulen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern sind nicht förderfähig.
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Landesamt für Schule
  • Thema der Förderung
    • Zuschuss für den Personalaufwand an privaten Grund- und Mittelschulen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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