Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt der Freistaat Bayern die Sanierung von kommunalen Schwimmbädern. Gefördert werden Vorhaben, wenn das Bad für Schulschwimmen oder Schwimmkurse genutzt wird und kein anderes staatliches Förderprogramm passt. Es geht um Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Umgestaltung. Auch ein Ersatzneubau kann gefördert werden, wenn die Sanierung des Bestands weniger sinnvoll ist. Außerdem können Rückbauten, Flächenreduzierungen sowie nötige Planung und Beratung unterstützt werden.
Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Die Höhe hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune ab. Möglich sind bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt außerdem eine Obergrenze pro Quadratmeter Wasserfläche und eine Gesamtobergrenze. Bei Zusammenarbeit mehrerer Kommunen kann ein Förderbonus dazukommen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für bayerische Kommunen sinnvoll, die ein öffentlich genutztes Schwimmbad sanieren oder umbauen wollen. Besonders passend ist sie, wenn dort Schulschwimmen oder Schwimmkurse stattfinden. Auch kommunale Träger, die Barrierefreiheit verbessern oder ein Bad wirtschaftlich erneuern möchten, können profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben die Vorgaben der Förderung erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Bayern
- BayernPortal
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragstellende sind bayerische Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- das Schwimmbad wird für Schulschwimmen oder Schwimmkurse genutzt
- das Vorhaben betrifft ein Becken, das sich zum Schwimmen eignet und mehr als 60 Zentimeter Wassertiefe hat
- das Bad wird für die allgemeine Nutzung geöffnet
- ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben wird getragen
- Barrierefreiheit und die Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung werden angemessen berücksichtigt
- mögliche Ausschlusskriterien
- das Vorhaben ist in einem anderen staatlichen Förderprogramm förderfähig
- Sauna- und Gastronomiebereiche
- Rutschen
- Sprungtürme
- reine Sprungbecken
- Wellenbecken
- Planschbecken
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Thema der Förderung
- Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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