Zuschuss

Steiermark: Betriebsanlagen-Coaching

Die Förderung ist sinnvoll für Gründerinnen und Gründer sowie für Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Steiermark. Sie hilft besonders dann, wenn eine Betriebsanlagengenehmigung vorbereitet, geprüft oder begleitet werden soll. Auch bei Gesprächen mit Behörden oder bei speziellen rechtlichen Fragen kann sie nützlich sein.

Stand 15.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Beratungen rund um die Genehmigung von Betriebsanlagen in der Steiermark. Es geht dabei um Fragen zur Notwendigkeit einer Genehmigung, um den Ablauf des Verfahrens und um die Unterlagen, die dafür gebraucht werden. Auch spezielle Themen wie Wasserrecht, Normen und der Stand der Technik können behandelt werden. Die Förderung gilt als Zuschuss und wird von der Wirtschaftskammer Steiermark getragen.

Gefördert werden nur Beratungen, die vorab beantragt werden. Die Beratung muss von einem Unternehmen aus dem Beraterpool der Wirtschaftskammer Steiermark durchgeführt werden. Erst wenn das Förderansuchen vollständig eingereicht ist, kann die Beratung gefördert werden. Eine bereits begonnene Beratung ist nicht förderfähig.

Die Förderung kann einmal pro Jahr und pro Standort genutzt werden. Sie deckt einen Teil der externen Beratungskosten ab und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Nicht gefördert werden Inhalte zum Arbeitnehmerschutz, dafür gibt es eine eigene Förderung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gründerinnen und Gründer sowie für Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Steiermark. Sie hilft besonders dann, wenn eine Betriebsanlagengenehmigung vorbereitet, geprüft oder begleitet werden soll. Auch bei Gesprächen mit Behörden oder bei speziellen rechtlichen Fragen kann sie nützlich sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bis auf Widerruf
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschaftskammer Steiermark
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gründerinnen und Gründer
    • Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Steiermark
    • Beratung zu Betriebsanlagengenehmigung, Ablauf des Verfahrens, Unterlagen, Spezialfragen, Begehungen oder Behördenkontakten
    • Antrag vor Beginn der Beratung eingereicht
    • Beratung durch ein Unternehmen aus dem Beraterpool der Wirtschaftskammer Steiermark
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmenbeginn vor Antragseinreichung
    • Inhalte zum Arbeitnehmerschutz
  • Anbieter der Förderung
    • Wirtschaftskammer Steiermark
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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