Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung ist ein Zuschuss für Lehrbetriebe in der Steiermark. Sie unterstützt die Ausbildung von Fachkräften im Handwerk. Für einen positiven Lehrabschluss gibt es 100 Euro pro Lehrling und Jahr der Lehrabschlussprüfung. Das gilt für den 3. Lehrjahr-Abschluss bei Tischler und für den 4. Lehrjahr-Abschluss bei Tischlereitechnik. Die Förderung gilt bis auf Widerruf.
Der Antrag ist formlos. Dafür müssen das Zeugnis der Lehrabschlussprüfung und die Kontodaten eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt pro Lehrling nur einmal im Jahr der Lehrabschlussprüfung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Lehrbetriebe der Landesinnung Tischler und Holzgestalter. Sie passt besonders für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden und einen erfolgreichen Lehrabschluss fördern möchten. Auch für Betriebe mit Tischler- oder Tischlereitechnik-Lehrlingen kann sie interessant sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftskammer Steiermark
- Landesinnung Tischler und Holzgestalter
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Lehrbetriebe der Landesinnung Tischler und Holzgestalter
- Positiver Lehrabschluss im 3. Lehrjahr bei Tischler oder im 4. Lehrjahr bei Tischlereitechnik
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Lehrlinge
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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