Zuschuss

Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)

Wenn Sie in den kommunalen Straßen- und Brückenbau in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Freistaates erhalten.

Stand 15.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Bayern fördert bestimmte Straßen- und Brückenbauvorhaben von Kommunen mit einem Zuschuss. Die Förderung gilt für Bau oder Ausbau von Straßen, Wegen, Brücken und weiteren Verkehrsflächen. Sie kann aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes oder des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes kommen. Das Vorhaben muss vorher in die Förderdatenbank Straßenbau und in ein Jahresprogramm aufgenommen werden. Der Antrag muss fristgerecht bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Eine Förderung gibt es nur, wenn die übrige Finanzierung gesichert ist und das Vorhaben die Verkehrsverhältnisse verbessert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Landkreise und rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse in Bayern. Sie richtet sich an Träger, die für die genannten Straßen, Wege, Brücken oder Umsteigeparkplätze zuständig sind. Auch Vorhaben mit Bezug zu Rad- und Gehwegen, Busspuren oder verkehrswichtigen Straßen können passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben fachlich und rechtlich gut vorbereitet ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 1.9. des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • zuständige Bezirksregierung Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • das Vorhaben ist nur mit Zuwendung realisierbar
    • die übrige Finanzierung ist gesichert
    • das Vorhaben ist dringend erforderlich, um die Verkehrsverhältnisse zu verbessern
    • es ist bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant
    • es berücksichtigt Raumordnung, Landesplanung, Naturhaushalt, Landschaftsbild und Belange von Menschen mit Behinderungen
    • es ist mit städtebaulichen Planungen abgestimmt
    • bei Mitteln aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist das Vorhaben in einem Flächennutzungsplan, Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • innerhalb von 10 Jahren nach Verkehrsfreigabe sollen für gleichartige Vorhaben desselben Straßenabschnitts normalerweise keine weiteren Zuwendungen gewährt werden
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Bayern
  • Thema der Förderung
    • Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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