Zuschuss

Tiroler Tourismusförderung

Für Kleinst- und Kleinunternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Stand 22.06.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Tirol

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Tiroler Tourismusförderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie unterstützt Investitionen in Tirol, wenn Betriebe ihre Struktur oder ihr Angebot verbessern wollen. Gefördert werden vor allem Vorhaben in Hotellerie, Beherbergung, Gastronomie, Tiroler Wirtshäusern, touristischen Infrastruktureinrichtungen, Personalinfrastruktur und Digitalisierung. Anträge müssen vor Beginn des Förderprojektes gestellt werden. Die Förderung läuft bis 30.6.2028, Anträge sind bis 31.12.2027 möglich.

Die Förderung richtet sich an bestimmte Investitionsschwerpunkte. Dazu gehören zum Beispiel die Neuausrichtung oder Übernahme von Betrieben, Barrierefreiheit, Qualitätsverbesserungen und digitale Projekte. Je nach Schwerpunkt gelten unterschiedliche Mindest- und Höchstgrenzen für die förderbaren Kosten. Es gibt außerdem mögliche Aufschläge und Boni, zum Beispiel für Personalinfrastruktur, Tiroler Wirtshäuser, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Tirol. Auch bestimmte mittlere Unternehmen können sie nutzen, vor allem bei Personalinfrastruktur und Digitalisierung. Ebenfalls angesprochen sind Betreiber touristisch oder freizeitwirtschaftlich relevanter Infrastrukturen. Die Förderung passt für Betriebe, die investieren und ihr Angebot verbessern möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis 31.12.2027
  • Ansprechpunkt
    • Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz, Sachgebiet Wirtschaftsförderung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investitionsvorhaben in den Bereichen Hotellerie, Beherbergung, Gastronomie, Tiroler Wirtshäuser, touristische Infrastruktureinrichtungen, Personalinfrastruktur oder Digitalisierung
    • Verbesserung der Betriebsstruktur oder des Angebots
    • Antrag vor Beginn des Förderprojektes
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben in Gemeinden mit mehr als 500.000 Gästenächtigungen pro Jahr, außer bei Personalinfrastruktur und Digitalisierung
    • Vorhaben in Betriebsanlagen mit mehr als 300 Gästebetten, außer bei Personalinfrastruktur
  • Anbieter der Förderung
    • Land Tirol
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Digitalisierung
    • Gründung
    • Nachfolge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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