Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Universalkredit ist ein Förderdarlehen für Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Bayern. Er kann für Investitionen, Gründungen, Beteiligungen, Übernahmen, Waren, Betriebsmittel und die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten genutzt werden. Auch der allgemeine Bedarf an Betriebsmitteln kann damit finanziert werden. Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut gestellt. Die Bank leitet den Antrag an die LfA Förderbank Bayern weiter.
Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Das Darlehen liegt mindestens bei 25.000 Euro und höchstens bei 15 Millionen Euro je Vorhaben. Für Darlehen bis 4 Millionen Euro ist eine Haftungsfreistellung möglich. Dann übernimmt die LfA einen großen Teil des Ausfallrisikos gegenüber der Bank. Die Rückzahlung bleibt trotzdem vollständig Sache der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers.
Es gelten bestimmte Bedingungen und Ausschlüsse. Für Vorhaben mit Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gibt es nur beihilfefreie Konditionen. Nicht gefördert werden zum Beispiel stille Beteiligungen, wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien und bestimmte Unternehmen in schwierigen oder ausgeschlossenen Bereichen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige freier Berufe in Bayern. Sie passt besonders, wenn Investitionen, Wachstum, Gründung, Übernahmen oder die Finanzierung von Betriebsmitteln geplant sind. Auch bei der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten kann sie helfen. Voraussetzung ist unter anderem ein Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Hausbank oder anderes Kreditinstitut
- LfA Förderbank Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige freier Berufe
- Betriebsstätte in Bayern
- Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro
- fachliche und kaufmännische Qualifikation bei natürlichen Personen
- hinreichender unternehmerischer Einfluss bei natürlichen Personen
- Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung bei natürlichen Personen
- aktive Tätigkeit in der Unternehmensführung bei natürlichen Personen
- mögliche Ausschlusskriterien
- stille Beteiligungen
- Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien
- alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition
- Unternehmen mit mehr als 50 Prozent öffentlicher Kontrolle
- Unternehmen in einem Insolvenzverfahren
- politisch meinungsbildende Medienunternehmen
- Unternehmen des Profisports
- Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen
- Treuhandverhältnisse
- Vorhaben auf der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern
- Anbieter der Förderung
- LfA Förderbank Bayern
- Thema der Förderung
- Investitionen
- Gründungen
- tätige Beteiligungen und Übernahmen
- Waren und Betriebsmittel
- Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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