Zuschuss

Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen

Stand 22.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung unterstützt Unternehmen in Österreich bei Maßnahmen rund um die Ausbildung von Lehrlingen. Es geht um einen Zuschuss zur Qualitätssicherung in der Lehrausbildung. Gefördert werden zum Beispiel Ausbildungsverbünde, zusätzliche berufsbezogene Ausbildungen und Vorbereitungskurse. Auch Kurse zur Lehrabschlussprüfung und zur Berufsreifeprüfung können gefördert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung gilt bis auf Widerruf.

Wichtig ist: Das Unternehmen muss die Ausbildungskosten grundsätzlich selbst tragen und die Maßnahme muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein aufrechtes Lehrverhältnis, eine ausreichende Teilnahme am Kurs und eine Mindesthöhe des Förderbetrags. Für manche Kurse gibt es besondere Hinweise, zum Beispiel bei Kursen am Abend oder am Wochenende.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz ausbilden. Besonders hilfreich ist sie für Betriebe, die ihre Lehrlinge zusätzlich qualifizieren oder gemeinsam mit anderen Betrieben ausbilden möchten. Auch für die Vorbereitung auf Prüfungen kann sie nützlich sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bis auf Widerruf
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmen müssen berechtigt sein, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden
    • Die Maßnahme muss nach dem 27.06.2008 begonnen haben
    • Es muss ein aufrechtes Lehrverhältnis bestehen
    • Der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inklusive Fahrt- und Unterbringungskosten
    • Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
    • Der Kursteilnehmer muss mindestens 75 Prozent der Kursdauer besucht haben
    • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gebietskörperschaften
    • politische Parteien
    • Ausbildungseinrichtungen
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Lehrlinge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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