Zuschuss

Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Thüringen unterstützt Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Niederlassung im ländlichen Raum. Gefördert werden die Neugründung oder Übernahme einer Praxis sowie einer Zweig- oder Filialpraxis. Auch Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in der Praxis können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens und von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Für Praxisgründungen oder Übernahmen sind bis zu 40.000 Euro möglich. Für Barrierefreiheit sind bis zu 5.000 Euro möglich.

Der Antrag muss schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden. Es gelten bestimmte Voraussetzungen für die Praxis und den Standort. Die Praxis muss in Thüringen liegen und darf nicht in einem gesperrten Planungsbereich sein. Außerdem muss die Niederlassung für mindestens 60 Monate bestehen bleiben und in dieser Zeit tatsächlich genutzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im ländlichen Raum in Thüringen eine Praxis eröffnen oder übernehmen möchten. Sie ist auch für Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden sowie für Träger von zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren interessant. Besonders hilfreich ist sie, wenn Investitionen für eine neue Praxis, eine Zweigpraxis oder barrierefreie Umbauten nötig sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesverwaltungsamt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Niederlassung durch Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis, Zweigpraxis oder Filialpraxis
    • Vorhaben zur Schaffung von Barrierefreiheit
    • Praxis in einer Gemeinde in Thüringen
    • Zustimmung des Zulassungsausschusses für Zahnärzte oder Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
    • Verpflichtung zur Ausübung der Tätigkeit und zum Erhalt der Niederlassung für mindestens 60 Monate
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Praxis in einem gesperrten Planungsbereich
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Thema der Förderung
    • Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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