Zuschuss

Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer

Wenn Sie als Kommune oder Verband Ausländerinnen und Ausländer bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen, die die freiwillige Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihr Herkunftsland erleichtern. Die Förderung gibt es als Zuschuss für Ausgaben, die mit der Rückkehr und der Reintegration im Herkunftsland zusammenhängen. Dazu können zum Beispiel Reisebeihilfen, Reisekosten, Dolmetscherkosten, Übersetzungen, medizinische Begleitung oder Kosten für Heim- und Pflegeplätze gehören. Auch Kosten für Tierrücktransport, Lebenshaltungskosten oder eine Existenzgründung können in bestimmten Fällen gefördert werden. Die Förderung kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Anträge werden über zuständige Stellen wie Landkreise, kreisfreie Städte oder andere beteiligte Beratungs- und Betreuungsstellen weitergeleitet. Die Förderung richtet sich an Vorhaben, die eine freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland unterstützen. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und andere Rückkehrförderungen vorrangig geprüft werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Verbände und andere geeignete Organisationen in Sachsen-Anhalt, die Menschen bei der freiwilligen Rückkehr unterstützen. Sie kann auch für Ausländerinnen und Ausländer wichtig sein, die in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten und dafür Hilfe brauchen. Besonders relevant ist sie, wenn Kosten für Reise, medizinische Begleitung oder Reintegration entstehen. Auch Stellen, die Rückkehrberatung und Betreuung anbieten, können davon profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • zuständiger Landkreis
    • zuständige kreisfreie Stadt
    • Kreisnavigator
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unterstützung von Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland
    • Ausgaben im Zusammenhang mit der Reintegration im Herkunftsland
    • Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
    • Bereitschaft zur Kooperation und Vernetzung mit Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • andere Förderprogramme zur Rückkehr müssen vorrangig geprüft und genutzt werden
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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