Zuschuss

Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Programm fördert Vorhaben rund um umweltfreundliche Innovationen im Land Bremen. Es geht um Forschung, Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien sowie um weitere Maßnahmen, die Umwelt und Ressourcen schonen. Unterstützt werden Vorhaben, die zum Beispiel Material und Energie sparen, Emissionen vermeiden oder Abfall und Abwasser verringern. Auch der Einsatz von produktionsintegrierten Umweltschutztechniken kann gefördert werden.

Die Förderung kann je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden. Gefördert werden unter anderem Pilot- und Verbundprojekte, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Auch die Abordnung hoch qualifizierten Personals kann gefördert werden. Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Vorhaben ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen sinnvoll. Bei Verbundprojekten können auch Forschungseinrichtungen aus Bremen mitmachen. Sinnvoll ist die Förderung für Vorhaben, die neue Umwelttechniken entwickeln oder praktisch einsetzen wollen. Auch Forschungsverbünde mit Bezug zu umweltfreundlichen Innovationen können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • Bremer Aufbau-Bank GmbH
    • BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Anreizeffekt des Vorhabens
    • Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
    • je nach Fördergegenstand besondere Voraussetzungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
    • Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben
    • bereits anderweitig bezuschusste Fördergegenstände
    • Vorhaben im Auftrag und auf Rechnung Dritter
    • Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen
  • Anbieter der Förderung
    • Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
  • Thema der Förderung
    • Umweltinnovationen
    • Forschung und Entwicklung
    • Energieeffizienz
    • Ressourcenschonung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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